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WRP 2018, 351
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Folgenbeseitigungsobliegenheit als Bestandteil vertraglich übernommener Unterlassungsverpflichtung (Urteil vom 23.11.2017, 6 U 197/16)

Aus einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung kann sich auch die Obliegenheit zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustandes ergeben. Hat sich der Schuldner zur Unterlassung einer irreführenden Werbeaussage verpflichtet, die sich bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung auf seiner Homepage befand, kann zu den durch die Unterlassungserklärung übernommenen Obliegenheiten neben der Entfernung der Werbeaussage auf der Homepage auch die Unterrichtung der gewerblichen Abnehmer über die Unrichtigkeit der früher verwendeten Aussage gehören. …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 351-353 (Urteil vom 23.11.2017, 6 U 197/16)

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