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WRP 2008, 1133
LG Frankfurt a. M. 
Werbung für preisgebundene Bücher (Urteil vom 21.12.2007, 3-10 O 132/07)

Werden in einem Verkaufsprospekt neben nicht preisgebundenen Waren auch preisgebundene Bücher angeboten, so ist es irreführend, wenn für die preisgebundenen Bücher die Preisangabe hervorgehoben betont wird mit dem Hinweis „T…Preis“. Die Hervorhebung des Preises erweckt den irreführenden Eindruck, dass es sich um ein Sonderangebot handelt, das nur bei diesem Buchhändler zu erwerben ist.

LG Frankfurt a. M., WRP 2008, 1133-1136 (Urteil vom 21.12.2007, 3-10 O 132/07)

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