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WRP 2006, 1523
BGH 
Vergaberecht: „unvollständige Angebote“ (Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06)

Legt ein Bieter die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften dar und kommt danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht, weil alle anderen Angebote unvollständig sind, ist der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet.

BGH, WRP 2006, 1523-1531 (Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06)

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