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WRP 2011, 1183
BGH 
Verfahrensrecht/Vertragsrecht: „Focus Fonds“ (Urteil vom 31.05.2011, VI ZR 154/10)

a) Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausgegangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist.

BGH, WRP 2011, 1183-1189 (Urteil vom 31.05.2011, VI ZR 154/10)

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