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WRP 2006, 1262
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verfahrensrecht/Urheberrecht: Cerebro-Cards (Urteil vom 14.06.2006, 5 U 21/06)

Eine zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führende einstweilige Leistungsverfügung kann nur aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes in besonderen Ausnahmefällen hingenommen werden, die ohne diese Maßnahme zu besonders schweren und existenziellen Rechtsbeeinträchtigungen beim Gläubiger führen.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2006, 1262 (Urteil vom 14.06.2006, 5 U 21/06)

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