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WRP 2007, 1501
OLG Karlsruhe 
Verfahrensrecht: Kostenwiderspruch (Beschluss vom 02.10.2007, 6 W 58/07)

Hat der Verfügungsbeklagte den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung auf die Kostenentscheidung beschränkt, so ist für die Höhe der vom Gegner zu erstattenden Verfahrensgebühr nicht der ursprüngliche Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens maßgeblich, sondern nur der Wert der im Streit stehenden Kosten.

OLG Karlsruhe, WRP 2007, 1501-1502 (Beschluss vom 02.10.2007, 6 W 58/07)

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