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WRP 2008, 947
BGH 
Verfahrensrecht: Kosten eines Abwehrschreibens (Beschluss vom 06.12.2007, I ZB 16/07)

Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar.

BGH, WRP 2008, 947-948 (Beschluss vom 06.12.2007, I ZB 16/07)

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