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WRP 2009, 1573
KG Berlin 
Verfahrensrecht: Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme (Beschluss vom 07.04.2009, 9 W 96/08)

Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund eines nach Rechtsabhängigkeit eingetretenen erledigenden Ereignisses zurückgenommen, kommt eine Kostenentscheidung gemäß § 260 Abs. 3 S. 3 ZPO zu Gunsten des Antragstellers nicht in Betracht (Entgegen OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 527).

KG Berlin, WRP 2009, 1573 (Beschluss vom 07.04.2009, 9 W 96/08)

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