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WRP 2006, 1538
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Keine mündliche Verhandlung über Kostenwiderspruch (Urteil vom 30.10.2006, 6 W 181/06)

Mit Rücksicht auf § 128 III ZPO muss über einen Kostenwiderspruch im Eilverfahren nicht mündlich verhandelt werden.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2006, 1538 (Urteil vom 30.10.2006, 6 W 181/06)

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