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WRP 2011, 1076
BGH 
Urheberwahrnehmungsrecht: Multimediashow (Urteil vom 01.12.2010, I ZR 70/09)

a) Die GEMA ist den Berechtigten aufgrund ihrer Treuhänderstellung aus den Berechtigungsverträgen verpflichtet, im Falle einer Verletzung der von ihr wahrgenommenen Rechte den Verletzer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Berechnet sie dabei den Schaden nach der angemessenen Lizenzgebühr, hat sie dieser Berechnung regelmäßig die Tarifvergütung zugrunde zu legen, die der Verletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis hätte entrichten müssen. …

BGH, WRP 2011, 1076-1081 (Urteil vom 01.12.2010, I ZR 70/09)

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