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WRP 2005, 1177
BGH 
Urheberrecht: PRO-Verfahren (Urteil vom 19.05.2005, I ZR 299/02)

a) Die GEMA hat auf Grund ihrer Berechtigungsverträge mit den Wahrnehmungsberechtigten das Recht, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen, was an die Berechtigten jeweils als dasjenige herauszugeben ist, was aus der Auswertung der treuhänderisch wahrgenommenen Nutzungsrechte erlangt ist.

BGH, WRP 2005, 1177-1182 (Urteil vom 19.05.2005, I ZR 299/02)

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