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WRP 2009, 1001
BGH 
Urheberrecht: Internet-Videorecorder (Urteil vom 22.04.2009, I ZR 216/06)

a) Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG) ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben.

BGH, WRP 2009, 1001-1008 (Urteil vom 22.04.2009, I ZR 216/06)

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