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WRP 2012, 1603
OLG Düsseldorf 
Telekommunikationsrecht: Mehrwert-Dienst 018 (Urteil vom 18.09.2012, I-20 U 43/12)

Die im Telekommunikationsgesetz geregelte Angabepflicht für die bei Nutzung von Service-Diensten zu zahlenden Entgelte lässt die Angabe lediglich einer Preisspanne nicht zu. Angabepflichtige Service-Dienste sind im Hinblick auf den Wortlaut des TKG („insbesondere“) alle mit 018 beginnenden Rufnummern, mit denen zu einem bundeseinheitlichen Entgelt Dienste erbracht werden. …

OLG Düsseldorf, WRP 2012, 1603-1605 (Urteil vom 18.09.2012, I-20 U 43/12)

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