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WRP 2005, 1194
LG Leipzig 
Telefaxwerbung (Urteil vom 05.04.2005, 05 O 512/05)

Die telefonische Kontaktaufnahme zu Gewerbetreibenden, um sie nach dem Einverständnis für die Zusendung einer werblichen Unterlage per Telefax zu befragen, ist wettbewerbswidrig, sofern die Angerufenen nicht ihrerseits um die telefonische Kontaktaufnahme gebeten haben oder deren Einverständnis nicht vermutet werden kann.

LG Leipzig, WRP 2005, 1194 (Urteil vom 05.04.2005, 05 O 512/05)

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