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WRP 2007, 1273
LG Köln 
Sicherungsschein bei der Vermittlung von Ferienhäusern (Urteil vom 15.05.2007, 33 O 447/06)

Werden Ferienhäuser in einem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer angeboten, muss sich der Anbieter, bei dem die Buchung erfolgen soll, wie ein Reiseveranstalter behandeln lassen. Verlangt er vom Mieter eine Anzahlung, so muss er diesem zuvor einen Sicherungsschein übergeben.

LG Köln, WRP 2007, 1273-1274 (Urteil vom 15.05.2007, 33 O 447/06)

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