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WRP 2009, 229
LG Stuttgart 
Sehhilfen vom Augenarzt (Urteil vom 28.12.2007, 38 O 105/06 KfH)

Die Werbung eines Unternehmens gegenüber Augenärzten für ein System, durch welches die Augenärzte in die Lage versetzt werden, in ihrer Augenarztpraxis von dem werbenden Unternehmen hergestellte Fassungen und Gläser anzupassen und zu vertreiben stellt für sich gesehen eine unlautere Anstiftung der umworbenen Ärzteschaft zur Begehung von Verstößen nach den §§ 3 Abs. 2 MBO, …

LG Stuttgart, WRP 2009, 229-235 (Urteil vom 28.12.2007, 38 O 105/06 KfH)

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