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WRP 2008, 525
LG Nürnberg-Fürth 
Reiseangebot im Internet (Urteil vom 19.12.2007, 4HK O 5431/07)

Das Angebot einer Reise im Internet stellt eine Prospektwerbung im Sinne der BGB-Infoverordnung dar, weil die Ankündigung mit der gleichen Funktion und dem gleichen Umfang wie ein gedruckter Prospekt veröffentlicht wird. Es müssen daher auch die Angaben über den Reisepreis, die Höhe einer zu leistenden Anzahlung und die Fälligkeit des Restbetrages an dieser Stelle angegeben werden.

LG Nürnberg-Fürth, WRP 2008, 525-527 (Urteil vom 19.12.2007, 4HK O 5431/07)

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