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WRP 2008, 1396
LG Bochum 
Notfallmaßnahme (Urteil vom 06.02.2008, 13 O 171/07)

Die Ankündigung eines Verkaufs von Orientteppichen mit der Hinweis „Notfallmaßnahme“ ist irreführend, wenn ein solcher Notfall als Verkaufsanlass tatsächlich nicht vorliegt.

LG Bochum, WRP 2008, 1396 (Urteil vom 06.02.2008, 13 O 171/07)

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