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WRP 2007, 354
KG Berlin 
Markenrecht: „Keyword Advertising“-Auftrag (Beschluss vom 18.08.2006, 5 W 190/06)

Verletzer einer Unterlassungsverpflichtung (Täter) ist derjenige, der durch seine eigene Handlung (unmittelbar) als Normadressat den objektiven Tatbestand der Verletzungshandlung adäquat-kausal verwirklicht.

KG Berlin, WRP 2007, 354 (Beschluss vom 18.08.2006, 5 W 190/06)

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