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WRP 2007, 519
EuGH 
Markenrecht: ARCOL / CAPOL (Urteil vom 13.03.2007, C-29/05 P)

Die Beteiligten können Tatsachen und Beweismittel auch dann noch vorbringen, wenn die für dieses Vorbringen geltenden Fristen abgelaufen sind. – Dem HABM ist es nicht untersagt, solche verspätet vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen.

EuGH, WRP 2007, 519-525 (Urteil vom 13.03.2007, C-29/05 P)

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