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WRP 2008, 529
OLG Saarbrücken 
Klagebefugnis bei Herabsetzung (Beschluss vom 28.12.2007, 1 U 199/07-64)

Für die Klagebefugnis eines Verbandes reicht es aus, wenn das im Rahmen einer vergleichenden Werbung verunglimpfte Unternehmen zumindest mittelbar über die Mitgliedschaft eines anderen Verbandes als Mitglied angesehen werden kann. Ist die Industrie- und Handelskammer, bei der der Unternehmer Mitglied ist, wiederum Mitglied des klagenden Verbandes, ist dieser für Unterlassungsansprüche klagebefugt.

OLG Saarbrücken, WRP 2008, 529-532 (Beschluss vom 28.12.2007, 1 U 199/07-64)

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