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WRP 2008, 1381
BGH 
Kartellrecht/Vergaberecht: Rabattvereinbarungen (Beschluss vom 15.07.2008, X ZB 17/08)

a) Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer, die das Vergabeverfahren für den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Gegenstand hat, ist allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu dem für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht gegeben.

BGH, WRP 2008, 1381-1384 (Beschluss vom 15.07.2008, X ZB 17/08)

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