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WRP 2007, 1487
BGH 
Kartellrecht: „kartellbedingte Mehrerlöse“ (Beschluss vom 19.06.2007, KRB 12/07)

Der kartellbedingte Mehrerlös ist vorrangig anhand der Preisentwicklung auf vergleichbaren Märkten zu bestimmen; nur soweit dies nicht möglich erscheint, kommen abstrakte Berechnungsmethoden in Betracht.

BGH, WRP 2007, 1487-1491 (Beschluss vom 19.06.2007, KRB 12/07)

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