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WRP 2006, 1259
BGH 
Kartellrecht: Soda-Club (Beschluss vom 17.08.2006, KVR 11/06)

a) Besteht die begründete Annahme, dass die Kartellbehörde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde verneint, kann der Betroffene beim Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB die Feststellung beantragen, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.

BGH, WRP 2006, 1259-1261 (Beschluss vom 17.08.2006, KVR 11/06)

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