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WRP 2007, 1383
OLG Hamm 
Irreführung über den Betriebssitz eines Schlüsseldienstes (Urteil vom 29.03.2007, 4 U 11/07)

Bei Beauftragung eines Schlüsselnotdienstes kommt es dem Auftraggeber maßgeblich auf die Ortsnähe des Unternehmens an. Die Werbung in einem Telefonbuch mit einer Anschrift, die lediglich die Wohnschrift eines Mitarbeiters darstellt, ist daher irreführend, weil die Herkunft der einzelnen Monteure für den Kunden ohne Bedeutung ist.

OLG Hamm, WRP 2007, 1383-1386 (Urteil vom 29.03.2007, 4 U 11/07)

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