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WRP 2009, 660
LG Ulm 
Internet-Tierapotheke (Urteil vom 13.01.2009, 11 O 65/08 KfH)

Der Hinweis auf eine „Tierapotheke“ vermittelt dem Verbraucher die Vorstellung, es handele sich um eine Apotheke, die auf Tierarzneimittel spezialisiert ist. Wird der Hinweis „Tierapotheke“ allerdings im Rahmen eines Internetauftritts unter der Rubrik „Warengruppe“ aufgeführt, erwartet der Leser zwar Produkte mit gesundheitlichen Bezügen, nicht aber apothekenpflichtige Produkte.

LG Ulm, WRP 2009, 660 (Urteil vom 13.01.2009, 11 O 65/08 KfH)

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