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WRP 2006, 87
BGH 
Heilmittelwerberecht: Ginseng-Präparat (Urteil vom 21.07.2005, I ZR 94/02)

Die Werbung für ein als Arzneimittel registriertes Ginseng-Präparat mit der Aussage „Die Chinesen glauben, dass Panax Ginseng C.A. Meyer Krebs bekämpfen kann, den Alterungsprozess verlangsamt, vor Herzinfarkt und vielen Zivilisationskrankheiten schützt“ verstößt gegen das Irreführungsverbot gemäß § 3 Satz 1 HWG.

BGH, WRP 2006, 87 (Urteil vom 21.07.2005, I ZR 94/02)

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