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WRP 2006, 1027
BGH 
Bürgerliches Recht/Verfahrensrecht: Flüssiggastank (Urteil vom 16.03.2006, I ZR 92/03)

a) Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, geht nicht auf den Erben über, der das Geschäft des Erblassers weiterführt.

BGH, WRP 2006, 1027-1030 (Urteil vom 16.03.2006, I ZR 92/03)

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