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WRP 2009, 628
BGH 
Bürgerliches Recht: Tarifoption „Data 30“ (Urteil vom 04.02.2009, VIII ZR 32/08)

Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich“ stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, …

BGH, WRP 2009, 628-631 (Urteil vom 04.02.2009, VIII ZR 32/08)

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