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WRP 2006, 61
BVerfG 
Bürgerliches Recht: „IM-Sekretär“ (Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98)

Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung – anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf – nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.…

BVerfG, WRP 2006, 61-67 (Beschluss vom 25.10.2005, 1 BvR 1696/98)

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