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WRP 2007, 359
LG Dresden 
Befangenheitsantrag gegen Einigungsstelle (Beschluss vom 27.09.2006, 01 HK AR 12/06)

Das Ablehnungsgesuch, das sich gegen die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer als solche richtet, und nicht gegen einzelne Mitglieder der Einigungsstelle, ist unbegründet.

LG Dresden, WRP 2007, 359-360 (Beschluss vom 27.09.2006, 01 HK AR 12/06)

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