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WRP 2005, 924
LG Köln 
Bausachverständiger (Urteil vom 16.11.2004, 81 O 126/04)

Die Werbung eines Sachverständigen mit Ankündigungen wie: „Fortbildungsakademie für Bausachverständige“ oder „Aus- und Weiterbildung von Bausachverständigen“ oder „geprüfte Bausachverständige“ ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.…

LG Köln, WRP 2005, 924 (Urteil vom 16.11.2004, 81 O 126/04)

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