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WRP 2005, 1042
LG München I 
Anbieterkennzeichnung (Urteil vom 03.02.2005, 7 O 11682/04)

Auch das auf einer Verkaufsplattform eingestellte Angebot eines gewerblichen Anbieters ist ein Teledienst, der zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Ein solches Angebot ist mit einer bloßen Werbeanzeige auf der Homepage eines Dritten nicht vergleichbar.

LG München I, WRP 2005, 1042-1044 (Urteil vom 03.02.2005, 7 O 11682/04)

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