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WRP 2007, 1518
LG Dortmund 
Abrechnung eines Schlüsseldienstes (Urteil vom 13.07.2007, 8 O 370/06)

Fallen bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes nach dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausführung eines Auftrages bestimme Mindestkosten an, wie z.B. Monteurkosten, An- und Abfahrtszeit und Pkw-Unterhaltungskosten, dann müssen diese im Auftrag/Vertrag bereits vollständig beziffert genannt werden.

LG Dortmund, WRP 2007, 1518-1519 (Urteil vom 13.07.2007, 8 O 370/06)

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