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WRP 2008, 1606
OLG Hamm 
Abrechnung eines Schlüsseldienstes (Urteil vom 08.04.2007, 4 U 122/07)

Es ist irreführend, wenn ein Schlüsseldienst in seinen Auftragsbestätigungen den Eindruck erweckt, er würde nur nach dem tatsächlichen Aufwand abrechnen, jedoch dabei verschleiert, dass grundsätzlich Mindestarbeitswerte berechnet werden.

OLG Hamm, WRP 2008, 1606 (Urteil vom 08.04.2007, 4 U 122/07)

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