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WRP 2008, 1389
OLG Dresden 
45 % günstiger als im Katalog (Urteil vom 20.05.2008, 14 U 279/08)

Wird in einem Banner im Internet für Reisen geworben mit dem Hinweis „45%, 55%, bis zu 65% günstiger als im Katalog“ so muss jedenfalls auf dem mit diesem Banner verlinkten Internetauftritt erkennbar sein, ob und welche Angebote gemäß dieser Aussage vom werbenden Unternehmen günstiger als im Katalog angeboten werden.

OLG Dresden, WRP 2008, 1389-1390 (Urteil vom 20.05.2008, 14 U 279/08)

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