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STB 2009, 219
BFH 
Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft nicht zu berücksichtigen ([unbekannt] vom 07.04.2009, IV B 109/08)

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.

BFH, StB 2009, 219 ([unbekannt] vom 07.04.2009, IV B 109/08)

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