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STB 2018, 283
BFH 
Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i. S. des § 8 Abs. 3 EStG ([unbekannt] vom 26.04.2018, VI R 39/16)

§ 8 Abs. 3 EStG gilt ausschließlich für solche Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses gewährt. Bei der Zuwendung des Vorteils kann sich der Arbeitgeber aber Dritter bedienen, wenn sie in seinem Auftrag und für seine Rechnung tätig werden (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

BFH, StB 2018, 283 ([unbekannt] vom 26.04.2018, VI R 39/16)

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