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STB 2008, 352
BFH 
UMSATZSTEUER Steuerbarkeit von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands – Keine ehrenamtliche Tätigkeit bei eigennützigem Erwerbsstreben – Vertrauensschutz ([unbekannt] vom 14.05.2008, XI R 70/07)

Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind steuerbar.

BFH, StB 2008, 352 ([unbekannt] vom 14.05.2008, XI R 70/07)

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