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STB 2008, 353
BFH 
Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen – Keine Pflicht zum Umsatzsteuerausweis in Rechnungen – Ausübung öffentlicher Gewalt – Bescheinigung über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge – Zulässigkeit des Rechtswegs ([unbekannt] vom 03.07.2008, V R 40/04)

Eine von einem Bundesland eingerichtete sog. „Milchquoten-Verkaufsstelle“, die Anlieferungs-Referenzmengen an Milcherzeuger überträgt, handelt bei dieser Tätigkeit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

BFH, StB 2008, 353 ([unbekannt] vom 03.07.2008, V R 40/04)

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