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STB 2016, 43
BFH 
Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH ([unbekannt] vom 19.11.2015, VI R 74/14)

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nach § 59j BRAO führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Die Rechtsanwalts-GmbH wendet dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu.

BFH, StB 2016, 43 ([unbekannt] vom 19.11.2015, VI R 74/14)

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