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STB 2018, 361
BFH 
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten Gewerbesteuer im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a S. 3 EStG ([unbekannt] vom 19.07.2018, IV R 14/16)

Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden.

BFH, StB 2018, 361 ([unbekannt] vom 19.07.2018, IV R 14/16)

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