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STB 2017, 244
BFH 
Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 S. 1 KStG ([unbekannt] vom 15.03.2017, I R 67/15)

Ein Ertragszuschuss stellt eine verdeckte Einlage dar und führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos bei der Organgesellschaft nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG, die durch den sofortigen Rückfluss an den Organträger im Rahmen der organschaftlichen Gewinnabführung nicht wieder rückgängig gemacht wird.

BFH, StB 2017, 244 ([unbekannt] vom 15.03.2017, I R 67/15)

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