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STB 2019, 246
FG Münster 
Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre ([unbekannt] vom 23.05.2019, 3 K 1007/18 E)

Der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (die sog. „Fünftel-Regelung“) ist auf eine Überstundenvergütung anwendbar, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird.

FG Münster, StB 2019, 246 ([unbekannt] vom 23.05.2019, 3 K 1007/18 E)

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