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STB 2006, 202
BFH 
Eingetragene Lebenspartner, keine Zusammenveranlagung, kein Splittingtarif ([unbekannt] vom 26.01.2006, III R 51/05)

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendungdes Splittingtarifs.

BFH, StB 2006, 202 ([unbekannt] vom 26.01.2006, III R 51/05)

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