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STB 2018, 42
BFH 
Dauertestamentsvollstreckung – Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ([unbekannt] vom 08.11.2017, IX R 32/16)

Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden.

BFH, StB 2018, 42 ([unbekannt] vom 08.11.2017, IX R 32/16)

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