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STB 2009, 217
BFH 
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung; Filialeinzelhandel – Überlassung eines Geschäftslokals – wesentliche Betriebsgrundlage – Anfechtung eines Gewerbesteuermessbescheids gegen einen Gesellschafter der Steuerschuldnerin GbR – Inhaltsadressat ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 78/06)

Das einzelne Geschäftslokal eines Filialeinzelhandelsbetriebs ist in aller Regel auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn auf das Geschäftslokal weniger als 10% der gesamten Nutzfläche des Unternehmens entfällt.

BFH, StB 2009, 217 ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 78/06)

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