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STB 2007, 44
BFH 
Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Speisen eines Imbisswagens, Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger (Dienst-)Leistung ([unbekannt] vom 26.10.2006, V R 58/04, V R 59/04)

Die Abgabe von fertig zubereiteten Speisen aus einem Imbisswagen unterliegt als Dienstleistung dem Regelsteuersatz, wenn aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers das Dienstleistungselement der Speisenabgabe überwiegt; dagegen ist die bloße Abgabe von fertig zubereiteten Speisen aus einem Imbisswagen „zum Mitnehmen“ eine nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 ermäßigt zu besteuernde Lieferung.

BFH, StB 2007, 44 ([unbekannt] vom 26.10.2006, V R 58/04, V R 59/04)

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