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STB 2009, 219
BFH 
Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Gewinnausschüttung – Privatnutzung eines Firmenwagens durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ([unbekannt] vom 23.04.2009, VI B 118/08)

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine vGA, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.

BFH, StB 2009, 219 ([unbekannt] vom 23.04.2009, VI B 118/08)

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