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RIW 2013, 541
EuGH 
Verstoß gegen EU-Wettbewerbsregeln und Kartellbuße – kein Vertrauensschutz infolge abweichender anwaltlicher Beratung (Urteil vom 18.06.2013, C-681/11)

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, das gegen diese Bestimmung verstoßen hat, nicht der Verhängung einer Geldbuße entgehen kann, wenn der Zuwiderhandlung ein Irrtum dieses Unternehmens über die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens zugrunde liegt, der auf dem Inhalt eines Rechtsrats eines Anwalts oder einer Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde beruht.

EuGH, RIW 2013, 541-546 (Urteil vom 18.06.2013, C-681/11)

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